This appellate decision overruled the Berlin-Brandenburg Labor Court’s (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) 2008 decision 15 Sa 517/08 which held that the plaintiff was discriminated against in the course of her employment on the basis of her gender. She sued her employer in trial labor court in Berlin on the grounds of discrimination after a male colleague received a promotion to a management role that she had hoped for and for which she considered herself to be equally qualified. The Berlin-Brandenburg Labor Court, on appeal, decided for the claimant, accepting statistical evidence showing that, while the majority of employees of the employer (69%) were women, no women were represented on the three most senior management levels (“glass ceiling”). The Berlin-Brandenburg Labor Court held in that context that the statistics are sufficient to prove the defendant-employer’s discriminatory attitude in the past with regard to the general promotion policy. This was the first decision of a court accepting such statistical evidence in the context of discrimination. On appeal, the Federal Labor Court confirmed that statistics can in principle be introduced as evidence of discrimination, but disagreed with the Berlin-Brandenburg Labor Court in so far that it held that there must be further indications of discrimination beyond these statistics. Rather, the sole fact that more male employees were in leading positions was not sufficient to prove the employer’s discriminatory attitude without further evidence. The Federal Labor Court reversed and required remand for further proceedings. The parties eventually settled.
Mit diesem Berufungsurteil wurde das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2008 (15 Sa 517/08) aufgehoben, in dem entschieden wurde, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Beschäftigung aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde. Die Klägerin verklagte ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Berlin wegen Diskriminierung, nachdem ein männlicher Kollege eine Beförderung in eine Führungsposition erhalten hatte, auf die sie gehofft hatte und für die sie sich für ebenso qualifiziert hielt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied in der Berufungsinstanz zugunsten der Klägerin und akzeptierte statistische Daten, die zeigten, dass zwar die Mehrheit der Beschäftigten des Arbeitgebers (69 %) Frauen waren, aber auf den drei höchsten Führungsebenen keine Frauen vertreten waren ("gläserne Decke"). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Statistiken ausreichen, um eine diskriminierende Haltung der Beklagten in der Vergangenheit im Hinblick auf die allgemeine Beförderungspolitik zu beweisen. Dies war die erste Entscheidung eines Gerichts, das solche statistischen Beweise im Zusammenhang mit Diskriminierung akzeptierte. In der Revision bestätigte das Bundesarbeitsgericht, dass Statistiken grundsätzlich als Beweismittel für eine Diskriminierung herangezogen werden können, stimmte aber insoweit nicht mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überein, als es der Auffassung war, dass über diese Statistiken hinaus weitere Anhaltspunkte für eine Diskriminierung vorliegen müssen. Allein die Tatsache, dass mehr männliche Beschäftigte in Führungspositionen sind, reicht ohne weitere Indizien nicht aus, um eine diskriminierende Haltung des Arbeitgebers zu beweisen. Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung auf und verfügte die Zurückverweisung zur weiteren Verhandlung. Die Parteien schlossen schließlich einen Vergleich.